Erst der grundrechtswidrige Freiheitsentzug (Corona-Lockdowns 1, 2) und nun die totale Überwachung durch die quasi Abschaffung des demokratischen Grundrechts “Postgeheimnis”? Das Postgeheimnis bzw. Briefgeheimnis schützt die Vertraulichkeit schriftlicher Mitteilungen und ist im Artikel 10 des Grundgesetzes geregelt.

Im Zuge der EU-Verordnung “zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern” werden mit nationaler Unterstützung durch die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) folgende Punkte angestrebt, welche das Postgeheimnis zur reinen Makulatur verkommen lassen würde:

Vollständige Kontrolle

Behörden dürfen Internetdienste zwingen, die Inhalte ihrer Benutzer zu durchleuchten. Dies umfasst u.a. jegliche E-Mail-Kommunikation, Chats oder Social-Media-Plattformen.

Mein Kommentar

Ein feuchter Traum für alle Anhänger kommunistischer oder totalitärer Regime würde wahr werden und Erinnerungen an die Stasi kommen hoch. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) reibt sich sicherlich schon die Hände. Der ach so wichtige und bürokratisch hochgejubelten Datenschutz wäre mit einem Wisch vom Tisch…natürlich nur für die Regierung und die ihr unterstellten Behörden.

Künstliche Intelligenz hilft bei der Datenflut

IT-Systeme basierend auf künstlicher Intelligenz sollen bei der Durchleuchtung der persönlichen Nachrichten unterstützen.

Mein Kommentar

Man kann nur hoffen, dass die Daten dann nicht wie z.b. bei “Stay Informed” (App für Kitas und Schulen) “zufällig” auf irgendwelchen Servern für jedermann zugänglich sind. Wobei dies erfahrungsgemäß auch keine Frage des “ob”, sondern lediglich des “wann” ist.

Ende-zu-Ende Verschlüsselung ade mittels "modernster Technologie"

Ausdrücklich umfasst die Durchleuchtung auch die moderne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Wie dies technisch umgesetzt werden soll, lässt die Verordnung offen und umschreibt es lediglich mit dem Einsatz von “modernster Technologie”.

Mein Kommentar

Irgendwie bekomme ich leichte Schnappatmung, wenn mittels “modernster Technologie” eine im Grundsatz nicht zu entschlüsselnde Kommunikation durchleuchtet werden kann. Primärer Sinn und Zweck einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist, dass Dritte eben nicht mitlesen können.

Unabhängig von der konkreten Lösung wie z.B. das Abfangen der Nachrichten auf dem Gerät des Benutzers vor der Verschlüsselung, stellt dies einen eklatanten Einschnitt in die demokratischen Grundrechte dar. Ob dafür die Altparteien, welche öffentlichkeitswirksam seit Wochen die Demokratie schützen wollen, auch zu Massendemonstrationen aufrufen? 😆

Quellen