Kunde zweiter Klasse–nur weil die App fehlt?

Symbolische Montage: ältere Frau mit Papiernachweis zwischen Bahnsteig und Supermarktkasse, daneben App-Angebote und ein Porträt.

Gleichberechtigung wird gern großgeschrieben. Beim günstigeren Preis steht dann allerdings im Kleingedruckten: nur mit App.

Wer kein Smartphone nutzt, kann vielerorts weiter Kunde sein. Nur eben nicht zu denselben Konditionen. Das nennt sich Kundenbindung. Für Menschen ohne App ist es eine Benachteiligung im Zeitalter der Gleichberechtigung.

Es geht um Menschen, die am digitalen Leben nicht teilnehmen können oder wollen. Wegen fehlenden Geldes, Überforderung, gesundheitlicher Einschränkungen oder schlicht, weil sie ihren Alltag nicht über ein Smartphone organisieren möchten. Sie müssen sich dafür nicht erst rechtfertigen.

Ein PDF ist noch keine Teilhabe

Bei der Deutschen Bahn gibt es die BahnCard 25 und 50 seit dem 9. Juni 2024 nicht mehr als Plastikkarte. Der Standard ist digital. Ohne Smartphone lässt sich ein PDF mit QR-Code ausdrucken; die DB verweist auch auf Hilfe im Reisezentrum und beim BahnCard-Service (DB: „Digitale BahnCard“, „Nutzung der BahnCard“).

Nur: Einer 80-Jährigen ohne digitalen Zugang hilft die Aufforderung “Laden Sie sich das PDF herunter” überhaupt nicht. Das Problem verschwindet nicht dadurch, dass man es zum Download anbietet.

Der Ausdruck kann funktionieren–wenn sie ihn tatsächlich ohne eigene digitale Ausstattung bekommt. Genau daran muss sich die Alternative messen lassen. Nicht daran, ob irgendwo eine Hilfeseite existiert. Wer erst jemanden suchen muss, der ein Konto bedient und etwas ausdruckt, ist nicht selbstständig versorgt, sondern auf Hilfe angewiesen.

Das ist keine Frage des Geburtsjahres. Auch ein jüngerer Mensch darf analog leben wollen. Aber ältere Menschen sind von der Smartphone-Erwartung besonders betroffen: Laut Bitkom nutzten 2025 in der Gruppe der 65- bis 74-Jährigen 74 Prozent zumindest gelegentlich ein Smartphone, ab 75 Jahren waren es nur 45 Prozent. Umgekehrt nutzten also 26 beziehungsweise 55 Prozent keines (Bitkom: „Digitale Teilhabe 2025“, S. 9).

Das sind Zahlen zur Nutzung, nicht zum Besitz und auch nicht dazu, wer noch nie im Internet war. Für die Erwartung “Installieren Sie einfach unsere App” sind sie trotzdem ziemlich aufschlussreich.

Öffentliche Mobilität darf keine Smartphone-Pflicht werden

Die Deutsche Bahn gehört vollständig dem Bund (DB: Integrierter Bericht 2024). Sie trägt deshalb eine besondere politische Verantwortung: Menschen sollen ihre Angebote nutzen können, nicht erst die passende digitale Lebensführung nachweisen müssen.

Wer öffentliche Verkehrsmittel stärken will, muss den Zugang leichter machen. Nicht für die einen bequem und für die anderen zur Organisationsaufgabe. Ein Recht auf analoges Leben gehört für mich deshalb zum Anspruch an öffentliche Mobilität: dieselben Preise, Aktionen, Gebühren und Servicebedingungen, ohne eigenes Smartphone und ohne eigene E-Mail-Adresse. Der Ablauf darf anders sein. Die Konditionen nicht.

BahnCard bei der Kontrolle nicht vorzeigbar? Dann stellt die Bahn eine Fahrpreisnacherhebung aus. Hinterher lässt sich die Berechtigung innerhalb der geltenden Fristen online nachreichen. Dafür braucht die DB nach eigener Auskunft nur die BahnCard-Nummer. Nach Prüfung kann die Forderung auf sieben Euro sinken (DB: „Ich habe meine BahnCard vergessen – was nun?“, DB-Fahrpreisnacherhebung: „Welche Fahrkarten/Berechtigungen kann ich nachträglich vorzeigen?“).

Im Zug fehlt der Nachweis, hinterher reicht eine Nummer. Da darf man schon fragen: Warum lässt sich diese Prüfung nicht gleich erledigen?

Fairness endet nicht an der Supermarktkasse

Das Problem hört bei der Bahn nicht auf. Lidl Plus setzt laut Lidl Smartphone und Internetzugang voraus. Coupons werden in der App aktiviert und über die Lidl-Plus-Karte eingelöst. Wer nicht teilnehmen kann oder will, kommt an diese App-Vorteile nicht heran (Lidl: „Kann ich Lidl Plus auch ohne Smartphone nutzen?“, „Wie funktioniert Lidl Plus?“).

Lidl steht hier stellvertretend für das Prinzip: Der günstigere Preis hängt nicht nur davon ab, was im Einkaufswagen liegt, sondern auch davon, ob der Kunde digital mitmacht.

Gleichzeitig erklärt Lidl unter der Überschrift “Fair handeln”, wirtschaftlicher Erfolg sei “untrennbar mit sozialer Verantwortung verbunden”. Fairness und Chancengleichheit seien das Fundament einer zukunftsfähigen Gesellschaft (Lidl: „Fair handeln“).

Die Seite behandelt vor allem Mitarbeiter und Lieferketten. Sie verspricht keine identischen Kundenrabatte. Aber wer solche Werte als gesellschaftlichen Maßstab vor sich herträgt, muss sich auch fragen lassen: Warum sollen sie ausgerechnet an der Supermarktkasse aufhören?

Dass ein privates Unternehmen Rabatte zur Kundenbindung nutzt, erklärt die Geschäftsentscheidung. Es beantwortet nicht die moralische Frage. Wer ohne App einkauft, ist schließlich kein Kunde zweiter Klasse.

Besonders bitter wird das für Menschen mit wenig Geld. Wer ohnehin rechnen muss, wie viel Monat am Ende des Geldes übrig bleibt, braucht keine digitale Zugangshürde vor dem günstigeren Einkauf. Ein verpasster Rabatt ist für den einen belanglos. Für den anderen fehlt die Ersparnis im Haushaltsbudget.

Fortschritt braucht keine Verlierer an der Kasse

Natürlich können digitale Abläufe Kosten sparen. Gleiche analoge Konditionen können zusätzliche Arbeit bedeuten; vielleicht fallen dadurch einzelne Rabatte kleiner aus. Das ist der Preis dieser Forderung. Ich halte ihn für gerechtfertigt.

Digitalisierung soll den Alltag erleichtern. Wer sie nutzen möchte, soll das tun können. Wer nicht mitmacht, darf deshalb nicht dauerhaft schlechtergestellt werden. Gerade bei Bahnfahrten und Lebensmitteln reden wir nicht über irgendein digitales Hobby, sondern über Alltag.

Die Lösung muss nicht überall dieselbe sein. Eine nutzbare Karte, ein Ausdruck, persönliche Hilfe–entscheidend ist, dass der analoge Weg ohne eigene digitale Ausstattung tatsächlich funktioniert und dieselben Konditionen bietet. Nicht nur theoretisch. Nicht erst mit einem Angehörigen als unbezahltem IT-Service.

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