AfD: Partei des kleinen Mannes? Ein Blick in die Steuer- und Sozialpolitik

Titelbild: Ronny neben einer symbolischen Szene zu AfD-Steuerpolitik, kommunalen Leistungen und dem Versprechen, Partei des kleinen Mannes zu sein

Die AfD inszeniert sich gern als Stimme der normalen Leute.

Als Partei für Arbeitnehmer, Rentner, Familien und Menschen, die jeden Monat rechnen müssen.

Aber wenn man allerdings genauer auf Steuerpolitik, Erbschaften, Arbeitnehmerschutz, soziale Sicherung und Mieten schaut, entsteht ein anderes Bild.

Dann sieht man: Der kleine Mann taugt oft als Wahlplakat. Die materiellen Vorteile landen häufig woanders.

Die Kurzfassung

Wer wenig oder normal verdient, lebt nicht von großen Erbschaften, Kapitalerträgen oder Firmengewinnen.

Er lebt von Lohn, bezahlbarer Miete, gesetzlicher Krankenversicherung, Rente, Arbeitslosengeld, Schulen, Kitas, ÖPNV und funktionierenden Kommunen.

Genau deshalb muss man Parteien nicht daran messen, ob sie “Volk” sagen.

Man muss sie daran messen, wer am Ende mehr Geld, mehr Schutz und mehr Sicherheit hat.

1. Steuern: einfach klingt nicht automatisch gerecht

Eine 25-%-Flat-Tax klingt auf den ersten Blick verführerisch einfach: ein Steuersatz, weniger Bürokratie, klare Regeln.

In einem AfD-Antrag im Bundestag vom 24. Juni 2025 steht die Pauschalsteuer explizit drin. Dort fordert die AfD-Fraktion eine Ertragsteuer von 22 Prozent; zusammen mit einem kommunalen Zuschlag soll der Steuersatz “im Regelfall” 25 Prozent nicht überschreiten. Gleichzeitig sollen Steuersubventionen, Ausnahmetatbestände und Sonderregelungen entfallen, gemischte Aufwendungen vom Abzug ausgeschlossen und für Arbeitnehmer nur ein Erwerbsaufwendungspauschbetrag von 2.000 Euro vorgesehen werden.1

Aber gerade solche Modelle haben ein Problem: Je höher das Einkommen, desto größer meist der Vorteil.

Warum?

Weil der heutige Einkommensteuertarif progressiv ist. Wer wenig verdient, zahlt prozentual weniger. Wer sehr viel verdient, zahlt prozentual mehr.

Eine Flat Tax dreht diese Logik nicht vollständig um, aber sie nimmt ihr die Spitze.

Für hohe Einkommen wird das schnell zur großen Entlastung. Für normale Einkommen kann es dagegen mager aussehen—besonders dann, wenn gleichzeitig Abzugsmöglichkeiten gestrichen oder reduziert werden.

Wer heute Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Pendelkosten oder andere Abzüge geltend macht, schaut bei einem scheinbar niedrigen Pauschalsatz nicht nur auf den Steuersatz.

Er muss fragen: Was fällt dafür weg?

Entscheidend ist nicht der schöne Steuersatz auf dem Plakat. Entscheidend ist das, was am Ende netto übrig bleibt.

Das passt zur ZEW-Auswertung zur Bundestagswahl 2025. Das ZEW kommt zu dem Ergebnis, dass die Steuerpläne von FDP, CDU/CSU und AfD vor allem höhere Einkommen begünstigen. Für ein Alleinverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern und 40.000 Euro Bruttojahreseinkommen berechnete das ZEW beim AfD-Programm sogar ein Minus von rund 440 Euro jährlich. Bei 180.000 Euro Bruttojahreseinkommen ergab sich dagegen ein Plus von rund 19.190 Euro.2

Das ist der Kern.

Nicht die Parole zählt, sondern die Verteilungswirkung.

Und die zeigt nach oben.

2. Erbschaftsteuer: Der normale Erbe ist längst geschützt

Die AfD will laut Bundestagswahlprogramm 2025 die Erbschaftsteuer abschaffen.3

Das klingt für viele erst einmal sympathisch.

Niemand möchte, dass das kleine Elternhaus oder ein mühsam erspartes Vermögen vom Staat aufgefressen wird.

Nur: Genau dafür gibt es bereits hohe Freibeträge.

Nach § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz bleiben für Kinder 400.000 Euro je Elternteil steuerfrei. Für Ehegatten und Lebenspartner sind es 500.000 Euro.4

Das bedeutet: Viele normale Erbschaften werden gar nicht besteuert.

Wer also profitiert am stärksten von der kompletten Abschaffung?

Nicht der Facharbeiter, der ein durchschnittliches Elternhaus erbt.

Nicht die Tochter, die ein kleines Sparvermögen der Eltern bekommt.

Sondern vor allem große Vermögen, große Immobilienpakete, große Unternehmensanteile und sehr reiche Familien.

Die Abschaffung der Erbschaftsteuer ist keine Sozialpolitik für den kleinen Mann. Sie ist Vermögenspolitik für große Erben.

Das kann man politisch wollen.

Dann soll man es aber auch so sagen.

3. Kommunen: Wenn Einnahmen fehlen, zahlt der Alltag

Der kleine Mann lebt nicht abstrakt “vom Staat”. Er lebt sehr konkret von der Kommune. Von der Kita um die Ecke. Von der Schule, die nicht verfällt. Vom Bus, der wirklich fährt. Vom Schwimmbad, das nicht geschlossen wird. Von Straßen, Bürgeramt, Feuerwehr, Sportplatz, Bibliothek, Jugendclub.

Wenn kommunale Einnahmen gestrichen werden, verschwindet die Rechnung nicht.

Sie wandert nur.

Entweder werden Leistungen gekürzt, Gebühren erhöht oder andere Steuern und Abgaben steigen.

Bei der Gewerbesteuer ist der Punkt nicht hypothetisch. In der Bundestagsdrucksache 21/589 fordert die AfD-Fraktion ausdrücklich, die Gewerbesteuer abzuschaffen und durch eine Gemeindewirtschaftsteuer als Zuschlag auf die neue Ertragsteuer zu ersetzen.1

Das ist der entscheidende Satz für Kommunen: Die bisherige Gewerbesteuer soll weg. Der Ersatz soll zwar kommunale Finanzkraft sichern. Aber politisch bleibt die Frage, wie stabil, planbar und auskömmlich diese neue Konstruktion für Gemeinden wirklich wäre.

Denn wenn kommunale Einnahmen wackeln, trifft das nicht abstrakt “den Staat”. Es trifft den Alltag vor Ort: Schulen, Kitas, ÖPNV, Schwimmbäder, Bürgerämter, Sportplätze, Bibliotheken und Feuerwehr.

Und dieser Alltag ist für Normalverdiener wichtiger als jede steuerpolitische Überschrift.

4. Arbeit: Wer den Mindestlohn schwächt, schwächt Beschäftigte

Der kleine Mann ist meistens Arbeitnehmer. Nicht Großaktionär. Nicht Immobilienerbe. Nicht Konzernlobbyist.

Deshalb sind Mindestlohn, Tarifbindung und Tariftreue keine Nebenthemen.

Sie entscheiden darüber, ob Arbeit vor Armut schützt.

Der gesetzliche Mindestlohn ist laut BMAS die Lohnuntergrenze, die in Deutschland nicht unterschritten werden darf; seit 1. Januar 2026 liegt er bei 13,90 Euro.5

Tariftreuegesetze sollen bei öffentlichen Aufträgen verhindern, dass Unternehmen mit niedrigen Löhnen tarifgebundene Unternehmen unterbieten. Das BMAS beschreibt genau dieses Problem: Tarifgebundene Unternehmen hatten im Wettbewerb um Bundesaufträge Nachteile, weil sie bessere Entlohnung, Urlaubsansprüche oder Ruhezeiten gewähren.6

Wer solche Schutzmechanismen bekämpft oder ausbremst, steht praktisch nicht auf der Seite des kleinen Mannes.

Er steht auf der Seite derer, die Lohnkosten drücken wollen.

Niedrige Löhne sind kein Freiheitsgewinn. Sie sind Machtverschiebung—weg vom Arbeitnehmer, hin zum Arbeitgeber.

5. Arbeitslosigkeit: Drei Jahre Beitragszeit heißt weniger Schutz

Besonders hart ist der Blick auf das Arbeitslosengeld.

Nach aktueller Rechtslage erfüllt die Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld grundsätzlich, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis stand.7

Die AfD schreibt in ihrem Bundestagswahlprogramm 2025 dagegen, der Anspruch auf Arbeitslosengeld solle für Personen, die ab 2026 erstmals eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, grundsätzlich erst nach drei vollen Beitragsjahren entstehen und zunächst auf sechs Monate beschränkt werden.8

Das ist keine Kleinigkeit. Das trifft Berufseinsteiger. Das trifft Menschen mit brüchigen Erwerbsbiografien. Das trifft Beschäftigte in Branchen mit Befristungen, Krisen, Umstrukturierungen und unsicheren Jobs.

Also genau jene, die Schutz besonders brauchen.

Man kann das als “mehr Eigenverantwortung” verkaufen.

Praktisch heißt es: Wer früh seinen Job verliert, steht schneller ohne Versicherungsleistung da.

6. Wohnen: Eigentumsrhetorik hilft Mietern nicht automatisch

Auch beim Wohnen klingt die AfD-Rhetorik erst einmal attraktiv. Mehr Eigentum, weniger Baukosten, weniger Vorschriften. Aber der kleine Mann wohnt in Deutschland oft zur Miete.

Und für Mieter ist entscheidend, ob Mieten begrenzt, Wohnraum geschaffen und Schutzrechte erhalten bleiben.

Die AfD schreibt im Wahlprogramm, sie lehne “staatliche Überregulierungen” und Investitionshemmnisse wie Mietpreisbremse oder Mietendeckel ab.9

Die geltende Mietpreisbremse regelt in angespannten Wohnungsmärkten, dass die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.10

Natürlich löst die Mietpreisbremse nicht allein die Wohnungsfrage.

Aber wer sie abschaffen will, muss erklären, wie Mieter in angespannten Märkten kurzfristig geschützt werden sollen.

Der Verweis auf künftiges Eigentum hilft der Familie nicht, die heute eine bezahlbare Wohnung sucht.

Das Muster: Wut nach unten, Entlastung nach oben

Das Problem ist nicht ein einzelner Programmpunkt. Das Problem ist das Muster. Nach außen spricht die AfD viel über “die kleinen Leute”.

In der materiellen Wirkung profitieren aber häufig andere:

  • hohe Einkommen durch stärkere Steuerentlastung,
  • große Erben durch Abschaffung der Erbschaftsteuer,
  • Arbeitgeber durch niedrigeren Lohn- und Tarifschutz,
  • Vermieter durch weniger Mietregulierung,
  • Vermögende durch eine Politik, die Kapital, Eigentum und Erbschaft stärker schont als Arbeit.

Für Normalverdiener bleibt oft die symbolische Ansprache.

Die reale Absicherung wird dünner.

Eine einfache Prüffrage

Wer wissen will, ob eine Partei wirklich für den kleinen Mann arbeitet, sollte eine einfache Frage stellen:

Hilft diese Politik Menschen, die von Lohn, Miete, gesetzlicher Rente, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld und kommunaler Infrastruktur abhängig sind?

Bei der AfD fällt die Antwort ernüchternd aus. Sie redet sozial. Aber ihre Steuer- und Sozialpolitik wirkt oft nach oben und nicht unten.

Und genau deshalb ist sie keine glaubwürdige Partei des kleinen Mannes.

Sie ist eine Partei, die den kleinen Mann rhetorisch umarmt—während viele ihrer wirtschaftspolitischen Effekte Besserverdienende, Erben, Vermögende, Arbeitgeber und Eigentümer begünstigen.

Quellen

Footnotes

  1. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/589 vom 24.06.2025, Antrag der AfD-Fraktion “Programm für Deutschland–Ein neuer Weg für die Ertragsteuern”: https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100589.pdf 2

  2. ZEW Mannheim, “Wen die Parteien entlasten würden”, Pressemitteilung vom 21.02.2025: https://www.zew.de/presse/pressearchiv/wen-die-parteien-entlasten-wuerden; ZEW-Gutachten “Reformvorschläge der Parteien zur Bundestagswahl 2025: Finanzielle Auswirkungen”: https://www.zew.de/publikationen/reformvorschlaege-der-parteien-zur-bundestagswahl-2025-finanzielle-auswirkungen

  3. AfD, Bundestagswahlprogramm 2025, Abschnitt “Finanzen und Steuern”, u. a. Grundfreibetrag, Grundsteuer, Vermögen- und Erbschaftsteuer. Archivierte Fassung: https://web.archive.org/web/20260609195856/https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf

  4. § 16 ErbStG, Freibeträge: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html

  5. BMAS, “Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn”, archivierte Fassung: https://web.archive.org/web/20260707195355/https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html

  6. BMAS, “Tariftreue”, archivierte Fassung: https://web.archive.org/web/20260707195355/https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Tariftreue/tariftreue.html

  7. § 142 SGB III, Anwartschaftszeit: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__142.html

  8. AfD, Bundestagswahlprogramm 2025, Abschnitt “Unser Konzept für eine faire Arbeitslosenversicherung”. Archivierte Fassung: https://web.archive.org/web/20260609195856/https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf

  9. AfD, Bundestagswahlprogramm 2025, Abschnitt “Bauen, Wohnen, Infrastruktur, Energie, Verkehr und Digitales”. Archivierte Fassung: https://web.archive.org/web/20260609195856/https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf

  10. § 556d BGB, zulässige Miethöhe bei Mietbeginn: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556d.html

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