Krankschreibung ab Tag eins: Misstrauen als Reform

Die Bundesregierung verkauft ihr aktuelles Reformpaket als Programm für Aufschwung, Beschäftigung und Bürokratieabbau. Ausgerechnet darin steht nun: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden und die AU-Bescheinigung soll verpflichtend ab dem ersten Krankheitstag vorliegen.1
Ich halte das für einen politischen Offenbarungseid: Wer so regiert, baut nicht Bürokratie ab, sondern verlagert sie nach unten—auf Beschäftigte, Arbeitgeber und Arztpraxen.
Worum es konkret geht
Im Papier der Koalition heißt es unter Punkt 11:
Koalitionspapier
“Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung […] ein.”1
Bisher gilt nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz: Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Eine ärztliche Bescheinigung ist gesetzlich erst dann vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert—allerdings darf der Arbeitgeber schon heute früher eine Bescheinigung verlangen.2
Das ist der entscheidende Punkt: Ein Instrument für Einzelfälle existiert bereits. Wenn ein Arbeitgeber konkrete Probleme sieht, kann er reagieren. Dafür braucht es keinen pauschalen staatlichen Misstrauensbeschluss gegen Millionen Beschäftigte.
Der Generalverdacht trifft nicht die oberen Etagen
Die politische Botschaft lautet nicht: Wir lösen ein konkretes Problem. Die Botschaft lautet: Wer krank ist, könnte erst einmal verdächtig sein.
Und wen trifft das praktisch?
Nicht den Vorstand, der im Homeoffice “ein bisschen langsamer macht”. Nicht den Abgeordneten, dessen Mandat kein normales Arbeitsverhältnis nach Entgeltfortzahlungsgesetz ist. Nicht den Privatpatienten mit direkterem Zugang zum Arzttermin.
Es trifft vor allem Menschen, die morgens um sechs in der Frühschicht stehen. Die Kassiererin. Den Lagerarbeiter. Die Pflegekraft. Den Busfahrer. Die Reinigungskraft. Den Handwerker. Menschen also, für die ein Arzttermin nicht einfach ein Kalenderblock zwischen zwei Videocalls ist, sondern ein logistisches Problem: Kind krank, Busverbindung schlecht, Praxis voll, Arbeitgeber wartet, Lohn hängt dran.
Das ist der Punkt, der mich an dieser Debatte besonders stört: Die arbeitende Unter- und Mittelschicht wird politisch zum Risiko erklärt, während die Entscheider selbst in einer ganz anderen Realität leben.
Privilegien oben, Misstrauen unten
Bundestagsabgeordnete sind keine normalen Arbeitnehmer im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Sie haben ein freies Mandat, eigene Entschädigungsregeln und eine eigene Amtsausstattung. Sie benötigen auch keine Krankschreibung. Auf der Bundestagsseite zur Entschädigung steht unter anderem, dass Abgeordnete zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen wählen können; etwas mehr als die Hälfte hat sich für den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung entschieden.3
Man muss diese Sonderregeln nicht skandalisieren, um den Widerspruch zu sehen.
Wer selbst nicht im normalen arbeitsrechtlichen Alltag steht, sollte sehr vorsichtig sein, wenn er Millionen Arbeitnehmern zusätzliche Nachweispflichten auferlegt. Denn aus der Perspektive einer politischen Spitzenrunde klingt “Dann holen Sie sich eben am ersten Tag ein Attest” vielleicht zumutbar. Aus der Perspektive einer überfüllten Hausarztpraxis oder eines Beschäftigten im Schichtdienst klingt es wie Hohn.
Bürokratieabbau? Das Gegenteil
Im selben Reformpaket verspricht die Koalition Bürokratierückbau.
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt jedoch: mehr Nachweise, mehr Arztkontakte, mehr Kontrolle.
Das ist eine bemerkenswerte Schieflage, wenn bei Beschäftigten Misstrauen als Reform gilt!
Auf X war genau dieser Widerspruch einer der häufigsten Kritikpunkte: Bürokratieabbau werde versprochen, während gleichzeitig ein neues Bürokratiemonster für Kranke, Praxen und Arbeitgeber entstehe. Ein anderer wiederkehrender Punkt: Die Maßnahme wirke wie ein pauschaler Generalverdacht gegenüber Arbeitnehmern. Außerdem wurde immer wieder gefragt, wie Arztpraxen das in Erkältungswellen überhaupt leisten sollen.
Diese Kritik ist nicht nur emotional. Sie ist sachlich naheliegend.
Arztpraxen werden zur Kontrollinstanz gemacht
ZDFheute zitiert den Vorsitzenden des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, mit deutlicher Kritik. Auf die Praxen komme eine “riesige Bürokratiewelle” zu; die Beschlüsse seien “vollkommen faktenfrei” und nähmen die “komplette Überlastung unserer Praxen” billigend in Kauf.4
Genau das ist der Kern.
Wenn jemand mit einem leichten Infekt ein oder zwei Tage ausfällt, ist der medizinische Mehrwert eines Pflichttermins oft begrenzt. Der Patient braucht Ruhe. Die Praxis braucht Kapazität für Menschen, die tatsächlich medizinische Hilfe brauchen. Der Arbeitgeber braucht eine saubere Information, aber nicht zwingend am ersten Tag ein staatlich-medizinisches Kontrollritual.
Die telefonische Krankschreibung war gerade deshalb sinnvoll: Sie entlastete Praxen, reduzierte unnötige Kontakte und passte zu einer digitalen Verwaltung. Laut ZDF war sie seit Ende 2023 dauerhaft möglich, wenn Patienten in der Praxis bekannt waren und keine schweren Symptome vorlagen; sie war auf bis zu fünf Kalendertage begrenzt.4
Warum schafft man ein solches Entlastungsinstrument ab, während man gleichzeitig von Digitalisierung spricht?
Der falsche Kampf gegen Missbrauch
Natürlich gibt es Missbrauch. Natürlich gibt es Menschen, die Regeln ausnutzen. Und natürlich darf ein Staat unrichtige Gesundheitszeugnisse sanktionieren. § 278 StGB stellt das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse bereits unter Strafe; besonders schwere Fälle können mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden.5
Aber genau deshalb ist die pauschale Attestpflicht so schlecht begründet.
Wenn das Problem falsche Bescheinigungen sind, dann bekämpft man falsche Bescheinigungen. Wenn das Problem einzelne Arbeitnehmer sind, die regelmäßig auffällig fehlen, dann gibt es heute schon arbeitsrechtliche Instrumente. Wenn das Problem gefälschte Online-AUs sind, dann kontrolliert man diese Anbieter und Schnittstellen.
Was man nicht tut: alle Beschäftigten so behandeln, als seien sie potenzielle Betrüger.
Wer krank zur Arbeit geht, spart nichts
Eine weitere Folge wird in der Debatte oft unterschätzt: Wenn die Hürde für eine Krankschreibung steigt, gehen mehr Menschen krank zur Arbeit.
Das klingt kurzfristig nach weniger Fehlzeiten. Tatsächlich kann es das Gegenteil bewirken: Infekte werden verschleppt, Kolleginnen und Kollegen werden angesteckt, aus einem Tag Ruhe werden mehrere Tage Ausfall. Gerade in Kitas, Pflege, Schule, Einzelhandel, ÖPNV und Produktion ist das kein theoretisches Problem.
Wer krank ist, soll nicht zuerst darüber nachdenken müssen, ob er einen Termin bekommt, ob der Arbeitgeber ihm glaubt und ob die Praxis noch Kapazität hat. Er soll sich melden, auskurieren und dann wieder arbeiten.
Das ist nicht arbeitnehmerfeindlich. Das ist vernünftig.
Bessere Lösung: Freiheit statt Zwang
Wenn die Regierung ernsthaft Bürokratie abbauen will, sollte sie nicht pauschal neue Nachweispflichten schaffen, sondern mehr Freiheit ermöglichen.
Drei Ansätze wären sinnvoller:
- Bestehendes Recht nutzen statt verschärfen. Arbeitgeber können schon heute früher eine Bescheinigung verlangen.2 Wer konkrete Probleme im Betrieb hat, kann handeln. Wer bewusst auf Vertrauen und weniger Bürokratie setzt, sollte daran nicht durch die Politik gehindert werden.
- Arbeitsvertragliche und tarifliche Spielräume erweitern. Unternehmen, Betriebsräte und Beschäftigte sollten passgenaue Regeln vereinbaren können: etwa Karenztage ohne Attest, digitale Meldestrecken, strengere Regeln bei konkretem Missbrauch und großzügigere Regeln bei nachweislich funktionierenden Teams.
- Politische Sonderregeln ehrlich prüfen. Wer Arbeitnehmern neue Pflichten auferlegt, sollte zuerst die eigenen Privilegien offenlegen und abbauen. Beihilfe, Sonderversorgung, Mandatsausstattung und politische Abwesenheitsregeln gehören mindestens auf den Prüfstand, wenn gleichzeitig der normale Beschäftigte stärker kontrolliert werden soll.
Mein Vorschlag
Keine bundesweite Attestpflicht ab Tag eins. Stattdessen: bestehende Arbeitgeberrechte bei konkretem Bedarf nutzen, telefonische und digitale Krankschreibung erhalten, Missbrauch gezielt verfolgen und Betrieben mehr Freiheit für unbürokratische Lösungen geben.
Fazit: Diese Reform misstraut den Falschen
Ich erwarte von einer Reform, dass sie Probleme löst, ohne neue zu schaffen. Die Attestpflicht ab dem ersten Tag tut das Gegenteil.
Sie belastet Praxen. Sie vergrößert Bürokratie. Sie schwächt Vertrauen. Sie trifft vor allem Menschen, die ohnehin weniger Flexibilität im Arbeitsalltag haben. Und sie kommt aus einer politischen Klasse, für die selbst andere Regeln gelten.
Wenn die Bundesregierung Bürokratie abbauen will, dann soll sie dort anfangen, wo Bürokratie entsteht: bei pauschalen Pflichten, Kontrollreflexen und Sonderprivilegien.
Krankheit ist kein Charakterfehler. Und Arbeitnehmer sind keine Verdachtsfälle.
Quellen
Footnotes
-
Bundesregierung / Koalitionsausschuss: “Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung”, archiviert am 03.07.2026. ↩ ↩2
-
Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet: ”§ 5 EntgFG - Anzeige- und Nachweispflichten”, archiviert am 31.03.2026. ↩ ↩2
-
Deutscher Bundestag: “Aufwandsentschädigung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages”, archiviert am 03.07.2026. ↩
-
ZDFheute: “Krankmeldung: Verschärfte Regeln für Krankschreibungen geplant”, archiviert am 03.07.2026. ↩ ↩2
-
Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet: ”§ 278 StGB - Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse”, archiviert am 03.06.2026. ↩